Rollen-Instandsetzung – Warum?

  1. Damit der Ausfall nicht zur „Unzeit“ kommt!

 Planen Sie die Instandsetzung, wenn Sie den Prüfstand nicht benötigen oder wenn wenig Betrieb ist (Urlaub, Umbau).
  2. Bei einer Instandsetzung „nach Plan“ sind Ausfall und Kosten kalkulierbar.
  3. Wartung und Instandsetzung sichern nicht nur den Prüfbetrieb, sondern sind auch günstiger als die Anschaffung eines „vernetzten“ Prüfstandes nach Rilli 10/2011 mit zusätzlicher Elektronik und ASA Livestream.

 Nutzen Sie den Bestandsschutz für „alte“ Anlagen bis 31. Dez. 2019, denn bis dato nutzt fast keine Prüforganisation den ASA Livestream (Stand: Dez. 2015).
  4. Informieren Sie Kunden und Mitarbeiter und planen Sie die Ausfallzeiten und benennen Sie Alternativen, damit sparen Sie sich viel Ärger.
 Eine Alternative kann eine Prüfstation in Ihrer Nähe sein, ein Partnerbetrieb oder ein Prüfstand „zur Miete“.

  1. Ein neuer Prüfstand kostet ca. 3.500,- € für Pkw und ca. 8.000,- € für 13 t Lkw – ohne Fundamentarbeiten!
  2. Die Brems-Prüftechnik hat sich im Kern jedoch nicht weiterentwickelt, sondern ist heute lediglich filigraner ausgeführt; auch deshalb weil wir heute die EDV Schnittstelle, den ASA Livestream, haben. Jeder Sensor und jede zusätzliche Funktion mit zusätzlicher Elektronik, wie z.B. 
Frequenzumrichter für die zweite Prüfgeschwindigkeit, erhöhen die Komplexität der Anlage.
 Die alten Bremsprüfstände von Schenk, Bosch, Hofmann, Maha, AHS Scheider und Cartec waren oft hochwertig gefertigt und sind damit fast „unkaputtbar“.
  3. Hinzu kommt die Unsicherheit, ob und wann eine europaweite Harmonisierung der Prüftechnik kommt. Aktuell hat sich die Dakks in Berlin gemeldet und reklamiert, dass heutige Bremsprüfstände (Stand 5/2016) nicht normkonform sind.

Fazit: Nutzen Sie den Bestandsschutz für alte Brems-Prüfstände – bis 31.12.2019!



Wir werden in den kommenden Jahren mit vielen Änderungen konfrontiert; leider können wir heute nicht sagen, welche Auflagen ein Brems-Prüfstand im Jahr 2020 zu erfüllen hat!


  1. Wir arbeiten mit Pauschalbeträgen für Pkw und Lkw; wobei Bremsrollen mit Sondermaß nach dem tatsächlichen Flächenmaß beschichtet und berechnet werden.
  2. 
Nur das Abnehmen des Altbelags wird nach Aufwand berechnet, weil diese zusätzliche Arbeit von Rolle zu Rolle stark variiert. Viele unserer Kunden klopfen den Altbelag selbst ab und haben dann ein Beschichtungsangebot zum Fix-Preis.
  3. Wir beschichten zwar auch einzelne Rollen, sinnvoll aber ist es, die Rollen zumindest paarweise und symmetrisch zu wechseln (vorne oder hinten). Im Idealfall werden alle vier Rollen zur Neubeschichtung in Auftrag gegeben, was in der Summe auch kostengünstiger ist, vor allem wenn der Aufwand berücksichtigt wird für Ein- und Ausbau und den Transport.

  1. Die Regellaufzeit beträgt ca. 5 bis 7 Tage für Warentransport, Entschichten, Sandstrahlen, Beschichten und Aushärten.
  2. Mit unserem Hol- und Bring-Service können wir mit „next day“ eine 24h Option terminieren. Diese 24 Stunden Option kostet aber ca. 20,- € extra.

Die Bremsen-Prüfstands-Richtlinie 10/2011 fordert für alle Brems-Prüfstände, welche für die Fahrzeugüberwachung HU und SP in Deutschland eingesetzt werden:

  1. eine Schnittstelle für die Kommunikation, wie z.B. den HU Adapter der FSD (in Planung). Eine Einbindung des HU Adapters macht mindestens ein Software-Update erforderlich, auch wenn der Prüfstand entsprechend der Rili 10/2011 geliefert wurde
.
  2. Für Rollen-Bremsprüfstände:
    – Mindestrollendurchmesser von 200 mm +/- 1%
    – eine zweite Prüfgeschwindigkeit 5 km/h für Pkw (Frequenzumrichter)
    – die Erfassung des tatsächlichen Schlupfes (Zahnradsensor)
    – Bremszylinderdruck von mindestens 1,7 bar bei druckluftgebremsten Nfz
  3. Für Platten-Bremsprüfstände
    – Mindestprüfstrecke von 1500 mm
    – Gewindigkeitsmessung (Speedsensor)

Alle Angaben nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. Bitte verifizieren Sie Aussagen und Forderungen mit der jeweils gültigen Bremsprüfstandsrichtlinie.


Technisch gesehen ist die Nachrüstbarkeit bei vielen „alten“ Bremsprüfständen machbar. Wesentliche Voraussetzung ist, ob der Prüfstand die geforderten Mindestabmessungen nach Rili 10/2011 erfüllt und dann ist es eine Frage der Elektronik und der Schnittstellenverfügbarkeit.

„Alte“ Bremsprüfstände sind oft nur schwierig umzurüsten, weil diese Prüfstände nicht für ein Update von Software und Komponenten ausgelegt wurden. Deshalb muss fast immer die Elektronik und die Sensorik ausgetauscht werden.

Das Teuerste jedoch ist die Zulassung, denn am Ende haben Sie einen neuen Bremsprüfstand – zumindest auf dem Papier – mit neuer Zulassung nach Rili 10/2011.

Wenn Sie wissen wollen, ob wir auch Ihren Prüfstand umrüsten können dann rufen Sie einfach an! Oder kontaktieren Sie uns ⇒ Anfrageformular