Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen und Verträge über Rollenbeschichtungen zwischen uns, der Boxenteam GmbH, Zacking 2, 83253 Rimsting, vertreten durch ihren Geschäftsführer: Herr Igor Hess und den Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist deutsch. Soweit englischsprachige Texte verwendet werden, dienen diese lediglich der Vereinfachung der Kommunikation. Bei Auslegungsfragen oder sprachlichen Abweichungen geht die deutsche Textversion immer vor.

Wir richten unsere Angebote ausschließlich an Unternehmen (im Folgenden “Kunden” genannt) und nicht an Verbraucher. Unternehmer sind gemäß § 14 BGB natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 

2. Vertragsschluss

2.1 Allgemeines
Der Vertragsschluss findet individuell durch Angebot und Annahme statt. Eine Speicherung des Vertragstextes findet nicht statt, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung.

2.2 Angebote, Annahmefrist
Angebote von uns sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Diese Kennzeichnung kann auch dadurch erfolgen, dass eine bestimmte Annahmefrist festgelegt wird. Wir sind berechtigt, Bestellungen und Aufträge innerhalb von 10 Tagen anzunehmen.

 

3. Leistungsbeschreibung und Lieferung

3.1 Allgemein
Wir sind ein Anbieter im Bereich Rollenbeschichtungen und liefern Produkte und Dienste für Fahrzeug-, Prüf- und Messtechnik; hierzu gehört auch das Entschichten, Passivieren und Beschichten von Brems- und Antriebsrollen, als auch Inbetriebnahme, Kalibrierung und Instandsetzung von Prüfständen.

3.2 Leistungserbringung
Wir sind berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.

3.3 Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von uns nicht verhindert werden können und welche wir nicht zu vertreten haben (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), berechtigten uns dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

3.4 Leistungszeit
Es wird eine individuelle Vereinbarung über den Zeitpunkt der Leistungserbringung getroffen.

3.5 Abnahme bei Werkverträgen

3.5.1 Allgemein
Soweit der Gegenstand der Leistungserbringung eine Werkleistung ist, hat der Kunde unverzüglich nach vertragsmäßiger Herstellung des Werkes und einer entsprechenden Mitteilung von uns in Textform die Abnahme des Werkes zu erklären.

3.5.2 Abnahmefiktion
Erklärt er nicht unverzüglich die Abnahme, können wir ihm in Textform eine angemessene Frist zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Verweigert er die Abnahme innerhalb der von uns gesetzten Frist nicht unter Benennung mindestens eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen.

3.5.3 Unerhebliche Mängel
Wegen unerheblicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Ein unerheblicher Mangel ist dann anzunehmen, wenn Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten des zu erstellenden Werkes nicht beeinflusst werden.

3.5.4 Konkludente Abnahme
Die Abnahme kann auch konkludent durch die Inbetriebnahme des Werks durch den Kunden erfolgen.

 

4. Ausführungen

4.1 Pflichten des Kunden
Die von uns übermittelten Skizzen, Kalkulationen und Pläne sind vor Ausführung vom Kunden unbedingt auf ihre Richtigkeit und Plausibilität entsprechend der Absprache zu überprüfen. Änderungen hiervon sind in Textform anzuzeigen und bedürfen der Freigabe durch uns.

4.2 Schadensersatz
Sollte uns durch die Verletzung einer der oben genannten Pflichten ein Schaden entstehen, hat der Kunde uns den entstandenen Schaden zu ersetzen, sofern der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere für zusätzliche An- und Abfahrten und ggf. notwendiger Übernachtungskosten aufgrund fehlender Vorbereitungsarbeiten seitens des Kunden trotz entsprechender Information über deren Notwendigkeit (insb. fehlende Zugänglichkeit und Befahrbarkeit des Prüfplatzes und der Verfügbarkeit von Hebezeug und Anwesenheit eines Kraftstrom-Elektrikers).

 

5. Urheberrechte und Lizenzerteilung

Die Inhalte der Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen und anderer Unterlagen, welche wir dem Kunden aushändigen, einschließlich sämtlicher autorisierter Kopien, sind dingliches und geistiges Eigentum von uns. Wir übertragen dem Kunden mit Aushändigung der Unterlagen ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht daran in dem Umfang, wie dies im Vertrag vereinbart ist. Jede darüberhinausgehende Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, ist grundsätzlich untersagt und bedarf der Zustimmung durch uns.

 

6. Zahlung

6.1 Vergütung
Die Vergütung ergibt sich aus dem vereinbarten und in der Auftragsbestätigung benannten Pauschalpreis oder/und dem festgelegten Stundensatz. Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer und ggf. zzgl. Verpackung und Versand.

6.2 Anzahlung
Wir behalten uns vor, eine Anzahlung von bis zu 20 % des Gesamtpreises (inkl. Steuer und ggf. Versand) als Anzahlung für die Leistungen zu verlangen.

6.3 Zahlungsverzug
Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei uns eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behalten wir uns vor, Mahngebühren in Höhe von 5 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes, insb. auch der Verzugspauschale i.H.v 40 EUR nach § 288 Absatz 5 Satz 1 BGB, bleibt unbenommen.

6.4 Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.

 

7. Verantwortlichkeit des Kunden

7.1 Inhalt des Kundenauftrags
Für Inhalt und Richtigkeit der übermittelten Daten und Informationen bei einem Kundenauftrag ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde bestätigt mit der Übertragung von Daten an uns, die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben.

7.2 Freistellung
Der Kunde hält uns von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber uns geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

8. Gewährleistung

8.1 Gewährleistungsanspruch
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ist das Werk mangelhaft und verlangen Sie Nacherfüllung, können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Werden Mängel auch nach wenigstens zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so haben Sie Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.

8.2 Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht Ihnen unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des vereinbarten Werklohns zu.

8.3 Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Auf den nachfolgenden Haftungsausschluss wird ausdrücklich hingewiesen.

8.4 Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Werks geht im Rahmen der Gewährleistungsabwicklung erst mit der Abnahme des Werks auf Sie über.

8.5 Rügeobliegenheit
Sie müssen in entsprechender Anwendung des § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Sie trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

8.6 Verjährung
Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem Gefahrenübergang, soweit es sich nicht um die Erstellung eines Bauwerks oder eines Werkes, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür handelt. In diesen Fällen beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Die Verkürzung der Verjährung schließt ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

8.7 Nichtbestehen des Gewährleistungsrechts
Ein Gewährleistungsanspruch ist insbesondere in folgenden Fällen nicht gegeben, soweit der gerügte Mangel bedingt ist durch:

 

9. Haftung

9.1 Haftungsausschluss
Wir sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz. Nur wenn wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für grobe oder leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

9.2 Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.

 

10. Schlussbestimmungen

10.1 Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird unser Geschäftssitz vereinbart, sofern Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

10.2 Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

10.3 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.